für den Kirchenkreisverband Osterholz-Scharmbeck/Rotenburg/Verden, den Kirchenkreis Verden mit seinen Gemeinden und Einrichtungen sowie die Diakoniestationen im Kirchenkreis Verden gGmbH
Über das Mitarbeitervertretungsgesetz ist auch die Vertretung für Mitarbeiter*innen mit Behinderungen geregelt.
Die Vertrauensperson fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Sie wacht über die Durchführung geltender Gesetzte, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.
Sie beantragt unterstützende Maßnahmen, insbesondere im Bereich Prävention, bei den zuständigen Stellen.
Sie nimmt Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Mitarbeiter*innen auf und versucht, deren Umsetzung beim Arbeitgeber zu erwirken, soweit sie berechtigt erscheinen.